Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 2019
I. Allgemeines
1. AGB, ADSp, AGB-BSK
1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten (AGB-BSK) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Die ADSp und die AGB-BSK gelten ergänzend und konkretisierend zu diesen AGB. Sollte sich zwischen den einzelnen Bedingungen ein Widerspruch ergeben, ist das
folgende Rangverhältnis zu beachten:
(1) AGB
(2) ADSp
(3) AGB-BSK
2. Soweit zwingende gesetzliche nationale oder internationale Vorschriften (z.B. HGB, CMR) entgegenstehen, finden diese AGB und die in Bezug genommen jeweils einschlägigen Bedingungen, keine Anwendung. Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von eingesetzten Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen des Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI und § 660 HGB. Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt.
3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Abreden oder abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie im Einzelfall in Textform vereinbart wurden.
Dies gilt auch dann, wenn wir entgegenstehenden AGB nicht ausdrücklich widersprechen und/ oder sie diese Bestimmungen lediglich ergänzen.
4. Diese AGB sowie die in Bezug genommenen Regelungswerke ADSp und AGB-BSK gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie hingewiesen werden muss.
II. Vertragsschluss, Kündigung
5. Unsere Angebote sind unverbindlich und durch uns im Hinblick auf den Vertragsschluss abgegebene Erklärungen nur in Textform wirksam. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden ebenfalls nur dann wirksam, wenn eine Bestätigung in Textform vorliegt. Alle Preise gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Mit der Abgabe eines Auftrages gegenüber Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG erklärt der Auftraggeber die Kenntnisnahme dieser AGB und der in Bezug genommenen Bedingungen sowie sein Einverständnis mit diesen.
7. Abweichend von § 415 HGB hat uns der Auftraggeber bei Kündigung des Vertragsverhältnisses innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Verladezeitpunkt eine Entschädigung in Höhe von 90% der vertraglich geschuldeten Vergütung zuzüglich der von uns im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss getätigten Aufwendungen zu zahlen, es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein Schaden beziehungsweise eine Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Für den Fall, dass die uns tatsächlich entstandenen Kosten für getätigte Aufwendungen und die eingetretenen Schäden diesen Betrag nachweislich übersteigen, schuldet der Auftraggeber uns Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens und der getätigten Aufwendungen.
III. Transport
8. Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG ist bei der Wahl des eingesetzten Transportmittels sowie des Transportweges grundsätzlich frei, es sei denn, es bestehen mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbarte und in Textform getroffene Absprachen über Transportweg – und Mittel.
9. Der Auftraggeber hat beförderungssicher nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik zu beladen und sowohl für die vorschriftsmäßige Ladungssicherung als auch für eine Ordnungsgemäße Entladung zu sorgen, es sei denn wir haben durch die Nutzung der besonderen Technischen Beschaffenheit unserer Transportmittel, insbesondere im Rahmen von Kranarbeiten, die Verladepflicht übernommen. Handlungen oder Unterlassungen der Personen, die für den Absender oder Empfänger tätig werden, werden diesen zugerechnet. Eine beförderungssichere Verladung oder die Entladung durch Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG erfolgt nur gegen angemessene Vergütung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser Fahrpersonal angewiesen ist, keine Hilfestellung bei Be- und Entladevorgängen zu leisten, wenn dieses nicht zuvor mit dem Auftraggeber ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Leistet der eingesetzte Fahrer dennoch Hilfe oder Unterstützung, ist dies von Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG nicht geschuldet und wird er daher im Pflichtenkreis des Auftraggebers tätig. Schäden, die im Rahmen einer solchen Gefälligkeit entstehen, sind Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG nicht zuzurechnen.
10. Zusätzlich zu den vorstehenden Pflichten des Auftraggebers zu einer beförderungssicheren Ladung, muss dieser sicherstellen, dass das oder die Transportgüter jeweils so verpackt beziehungsweise einzelne oder lose Teilstücke befestigt sind, dass sie bei einem ordnungsgemäßen und üblich verlaufenden Transport nicht beschädigt werden. Vorstehende Ziffer 9 Satz 4-6 gilt entsprechend.
11. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber dafür, dass die Boden-, Platz- und sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie den Zufahrtswegen – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestattet. Insbesondere haftet der Auftraggeber dafür, dass die Bodenverhältnisse am Be- und Entladeort bzw. Kranstandplatz den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Schließlich
haftet der Auftraggeber für alle Angaben, über unterirische Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen beeinträchtigen könnten. Auf die Lage und das Vorhandensein von unterirdischen Leitungen, Schächten und sonstigen Hohlräumen hat der Auftraggeber unaufgefordert hinzuweisen. Versäumt der Auftraggeber diese Hinweispflicht, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden, auch für Sach- und Sachfolgeschäden, sowie Vermögensschäden an Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsvorrichtungen des Auftragnehmers. Angaben und Erklärungen Dritter deren sich der Auftraggeber zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärung des Auftraggebers.
IV. Haftungsbeschränkungen
12. Wir weisen ausdrücklich auf die Haftungsbeschränkungen der nationalen ADSp sowie der CMR und die Haftungsregelungen für internationale Transporte hin. So gelten nach den ADSp die folgenden Beschränkungen:
- In Ziffer 23 ADSp wird die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg beschränkt.
- Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung besteht eine Beschränkung auf 2 SZR/Kg (Sonderziehungsrechte).
- Darüber hinaus geht je Schadenfall eine Beschränkung auf 1 Mio. EUR oder 2 SZR/kg je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadensereignis erhoben werden, ist die Haftung auf 2 Mio. EUR beziehungsweise 2 SZR/kg begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für die Berechnung des SZR gilt § 431 Abs. 4 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).
13. Darüber hinaus gilt in Abänderung der gesetzlichen Regelsätze für vom Frachtführer zu leistende Entschädigungen wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, etwa nach § 431 Abs. 1 des HGB, eine Haftungsbegrenzung von 2 SZR/kg als vereinbart.
14. Sind nur einzelne Transportgüter oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der jeweils beschädigten oder verlorenen einzelnen Transportgüter. Das Rohgewicht der gesamten Sendung ist nur dann maßgeblich, wenn diese durch die Beschädigung einzelner Güter in Ihrer Gesamtheit entwertet wurde.
V. Schadenersatz
15. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG und seine Angestellten, insbesondere Ersatz von Schäden, welche nicht unmittelbar am Gegenstand entstanden sind, kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn die Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wesentliche Vertragspflichten, vor allem das Fehlen einer ausdrücklich oder schriftlich zugesicherten Eigenschaft, schuldhaft
verletzt hat, dies jedoch nur insoweit, als die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und nur hinsichtlich des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens sowie bei der Verletzung von Leib und Leben von Personen.
16. Eine weitergehende Haftung von der Schwabe Transport wird ausgeschlossen.
VI. Zahlungen
17. Alle Rechnungen der Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG sind ohne Abzug sofort zahlbar.
18. Bei Überschreiten der Fälligkeit ist die Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr Zinsen in Höhe von 8 %- Punkten über den jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
19. Von der Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Auftraggeber weder zur Zurückbehaltung, noch zu einer Aufrechnung.
VII. Sonderkündigungsrecht
20. Unbeschadet der Regelungen in 9 kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von der Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
21. Die Schwabe Transport und Handels GmbH & Co. KG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.
VIII. Schlussbestimmungen
22. Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Sarzbüttel. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Transportleistung zu erheben.
24. Sollten aus Vertrags- oder Rechtsgründen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten sie im Einzelfall nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist insofern abbedungen.
Hinweise zur Datenverarbeitung
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Verantwortlicher: Schwabe Tramsport und Handels GmbH & Co.KG, Hauptstraße 5, 25785 Sarzbüttel; vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Schwabe, Telefon: 04806-
9019972, Fax: 04806-9016079, info@schwabe-handel.de (nachfolgend: Fa. Schwabe)
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie Kunde, Lieferant oder Vertragspartner von der Fa. Schwabe sind, speichern wir folgende Informationen:
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung und die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich. Wir verarbeiten die Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, sowie Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen (z.B. Grundbücher, Handelsregister, Schuldnerregister). Die für Geschäftsbeziehung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte/Bonitätsauskünfte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der
EU findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b und lit. f DSGVO für die Erfüllung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte
weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere folgende Weitergabe:
Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21
DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an die in 1. genannte E-Mail-Adresse, ein Schreiben oder ein Fax.